Könnte die Kirche nicht mal…?
Doch, „sie könnte“ – aber dafür braucht sie Sie! Sagen oder schreiben Sie uns Ihre Ideen. Suchen Sie Gleichgesinnte, etwa beim Kirchencafé nach dem Gottesdienst, initiieren Sie eine Gruppe (es gibt immer irgendwo einen verfügbaren Raum). Stellen Sie einen Antrag an den Kirchengemeinderat oder vielleicht haben Sie sogar Lust, bei der nächsten Wahl selbst für den Kirchengemeinderat zu kandidieren? Auf jeden Fall: Unsere Kirchengemeinde will in Bewegung bleiben; dafür braucht sie Menschen, die ziehen und schieben und beten…
Ich würde gern irgendwo mithelfen, aber so arg viel Zeit habe ich auch nicht…
Das Schöne an einer Kirchengemeinde ist: sie ist bunt und vielfältig, weil sich Menschen mit ihren unterschiedlichsten Begabungen und Möglichkeiten einbringen. Die dürfen und werden sich immer wieder verändern, je nach familiärer oder beruflicher Situation. Also: bitten sprechen Sie jemand an / melden Sie sich im Gemeindebüro. Probieren Sie Mitarbeit aus wie es zu Ihnen passt. Und: ehrenamtlich Mitarbeitende haben kirchliche Fortbildungsmöglichkeiten, z.B. über die Ehrenamtsakademie.
Wer ist eigentlich meine Ansprechperson in der Kirchengemeinde oder kann ich mir den Pfarrer/die Pfarrerin frei auswählen?
Die evangelische Kirchengemeinde Marbach hat mehrere Pfarrpersonen, denen bestimmte Stadtgebiete zugeordnet sind. Sie finden die Zuordnung unter der Straßenliste . Entsprechend dieser Zuordnung machen wir Pfarrpersonen Geburtstagsbesuche, Beerdigungen oder schauen einfach so mal vorbei. Das ist das Eine. Das Andere: Gespräche über Dinge, die tief in einem drinsitzen, fallen nicht leicht, sie brauchen Vertrauen. Das hat man nicht zu allen Personen gleichermaßen. Vielleicht suchen Sie auch geistliche Begleitung über einen längeren Zeitraum hinweg. Bitte sprechen Sie uns an, auch über die Bereichszuordnungen hinweg.
Kann ich zu einer anderen Kirchengemeinde gehören, die nicht am Wohnort ist?
Diese Frage stellt sich bisweilen bei oder nach einem Umzug: da gab es schöne Erfahrungen in der bisherigen Kirchengemeinde; Kontakte und Gruppen, die einem wichtig sind; vertraute Gottesdienste. Natürlich wünschen wir uns, dass Sie in Marbach gut ankommen – deswegen begrüßen wir alle Neuzugezogenen, sobald wir Mitteilung darüber bekommen. Doch wenn Sie weiterhin auch offiziell Ihrer bisherigen Kirchengemeinde verbunden sein wollen (inklusive Wahlrecht), gibt es die rechtliche Möglichkeit der Umgemeindung. Das Formular dazu erhalten Sie im Gemeindebüro oder hier zum Herunterladen:
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Ein einfacher Schritt mit großer Wirkung: Termin und Unterschrift beim örtlichen Standesamt genügen. Sobald uns der Austritt dann offiziell mitgeteilt wird, versenden wir einen Brief, der über die rechtlichen Folgen aufklärt: Ausgetretene können kein Patenamt übernehmen, nicht kirchlich heiraten, nicht an Kirchenwahlen teilnehmen, nicht kirchlich bestattet werden. Der Kirchengemeinderat wird informiert.
Jeder einzelne Kirchenaustritt schmerzt uns! Weil die Kirchengemeinde dadurch kleiner wird; aber vor allem, weil jeder Austritt signalisiert, dass ein Mensch bei uns wohl keinen Raum gefunden hat, um seine/ihre Fragen mit Gott zu verbinden, und auch nicht bereit ist, die diakonischen Aufgaben in unserer Gesellschaft solidarisch mitzutragen; wir geben uns viel Mühe, diese „alte Dame Kirche“ zukunftsfähig zu machen und sie im reformatorischen Sinn ständig zu erneuern und zu verändern – aber dafür brauchen wir Sie! Gerade auch mit einer vielleicht widersprechenden oder distanzierten Sichtweise.
Kann ich eigentlich auch wieder in die Kirche eintreten?
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich entscheiden, evangelisch zu werden und zu unserer Gemeinde zu gehören. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann wieder eintreten. Wer bisher einer anderen Kirche angehört, aber nun in die evangelische Kirche eintreten möchte, muss zuvor möglicherweise aus seiner bisherigen Glaubensgemeinschaft austreten. Den Austritt vollzieht man auf dem zuständigen Standesamt.
Bitte melden Sie sich für ein Erstgespräch, wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Das Aufnahmeformular erhalten Sie über unser Gemeindebüro oder hier zum Herunterladen.
Die Aufnahme erfolgt dann entweder öffentlich im oder nach einem Gottesdienst oder auch im Stillen formlos, je nachdem, was Ihnen entspricht.
Übrigens bietet die landeskirchliche Wiedereintrittsstelle eine Möglichkeit, sich völlig unverbindlich zu informieren, unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-8138138. Weitere interessante Links zum Thema: Kircheneintritt bei der Ev. Landeskirche in Württemberg und Evangelisch werden bei der Ev. Kirche in Deutschland (EKD).
Wofür wird meine Kirchensteuer verwendet?
Die Kirchensteuer ermöglicht es uns, langfristig und verlässlich unsere Arbeit zu tun und in vielen Bereichen auch für die Gesellschaft Aufgaben zu übernehmen. Wir brauchen Sie dazu.
Doch: nicht alle Kirchenmitglieder müssen Kirchensteuer bezahlen. Diese wird erst ab einer bestimmten Höhe des Jahreseinkommens bzw. der versteuerbaren Einkünfte errechnet, Menschen ohne oder mit einem geringen Einkommen sind also davon ausgenommen – und das ist gut so.
Einmal jährlich legen wir unserem Gemeindebrief die Bitte bei, sich in diesem Fall zu überlegen, ob die Gemeindearbeit vor Ort mit einem freiwilligen Gemeindebeitrag unterstützt werden könnte, der ganz gezielt einzelnen Projekten zugutekommt.
Folgen Sie dem Link für mehr Informationen, Grafiken und Videos zur Höhe und den Verwendungszwecken Ihrer Kirchensteuer bei der Ev. Landeskirche in Württemberg.
Kontakt
Evangelische Kirchengemeinde
Marbach am Neckar
Steinerstraße 4
71672 Marbach am Neckar
Tel.: 07144-898013
Fax: 07144-898014
www.evkg-marbach.de
Gemeindebüro
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
gemeindebuero.marbach@elkw.de
Kirchenpflege
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
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