Trauung
Die kirchliche Trauung ist ein besonderer Gottesdienst anlässlich der Eheschließung. In der Öffentlichkeit der Kirchengemeinde und des Traugottesdienstes verpflichten sich die Eheleute „vor Gott und dieser christlichen Gemeinde“ zu Gottes Gebot und zueinander. Die Pfarrperson nimmt dieses Versprechen stellvertretend entgegen und spricht den Eheleuten Gottes Segen für ihr weiteres Leben als Ehepaar zu. (aus der Trauagende der Württembergischen Landeskirche 2020)

Können wir ökumenisch heiraten?

Erst einmal: herzlichen Glückwunsch, dass Sie heiraten und für Ihre Ehe Gott um Segen bitten wollen. Sie sind ein konfessionsverbindendes Paar? Dann gibt es verschiedenste Möglichkeiten, diese Zwei-Stimmigkeit auch im Gottesdienst zu feiern: Sie können beide Ortspfarrer bitten, gemeinsam mit Ihnen den Gottesdienst zu gestalten; oder nur eine Pfarrperson ist anwesend, aber Sie bringen auch die andere kirchliche Tradition zum Klingen: mit Liedern, der Bibelübersetzung, im Fürbittengebet oder mit anderen Elementen der Liturgie. Dieser Prozess der gemeinsamen ökumenischen Vorbereitung kann überaus kreativ sein und ein guter Start in Ihren ökumenischen Ehealltag, in dem Sie immer wieder abwägen werden: Was wollen wir wie gemeinsam feiern? In welcher Kirche wollen wir zusammen eine geistliche Heimat finden? Was hat mich geprägt und will es gerne beibehalten?…

Auch später sind Sie als ökumenisch lebendes Paar nicht allein. Es gibt andere, bewusst ökumenisch lebende Paare und Familien in Marbach; einzelne Angebote unserer Kirchengemeinden sind von vornherein ökumenisch. In der Literatur finden sich Anregungen, wie Sie das Kirchenjahr ökumenisch feiern können; eine Plattform zum überregionalen Erfahrungsaustausch findet sich z.B. beim Netzwerk Ökumene www.netzwerk-oekumene.de

Leider gibt es in Württemberg noch keine offizielle ökumenische Trauung, deswegen findet der Gottesdienst in einer der beiden Kirchen statt und wird dann dort eingetragen. Es ist sinnvoll, dass sich der katholische Partner oder die katholische Partnerin frühzeitig um die „Befreiung von der Formpflicht“ bemüht, so dass kein kirchenrechtliches Ungleichgewicht entsteht. Sollte eine Freikirche oder eine orthodoxe Kirche mitbeteiligt sein, gibt es auch hierfür bewährte Verfahrensweisen.

Zuletzt: gut, dass Sie ökumenisch sind! Bitte bringen Sie sich ein und drängen Sie darauf, dass Kirche ökumenischer wird.

Mein Partner/meine Partnerin ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?

Der kirchliche Traugottesdienst ist keine schöne Zeremonie in festlichem Rahmen, sondern er bittet für dieses gegenseitige Versprechen der Treue um Gottes Segen. Jedes Versprechen beruht auf einer gemeinsam geteilten Grundlage von Werten und Überzeugungen und auf Verlässlichkeit, ansonsten ist es unglaubwürdig. Sollte Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht getauft sein oder einer anderen Religion angehören, ist es wichtig, dass der Traugottesdienst in großer Ehrlichkeit so gestaltet wird, dass niemand innerlich überfordert wird. Eine gemeinsam gestaltete interreligiöse Feier kann für religionsverbindende Paare eine wichtige Markierung ihres besonderen Weges sein. Am besten lässt sich darüber in einem Vorgespräch mit Ihrer Pfarrperson reden, das noch nicht unter dem Druck konkreter Planungen stehen sollte.

Gemeindebüro

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Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar. Können wir in der Kirche heiraten?

Sicherlich wissen Sie, wie schwer sich die Kirchen mit dieser Frage tun und welche unterschiedlichen Antworten hierzu gegeben werden. Die kirchenleitenden Gremien suchen nach Antworten inmitten verschiedener Auslegungen der biblischen Texte, konservativer Moral, gesellschaftlichen Gegebenheiten und dem klaren Nein zu jeder Form der Diskriminierung. Unsere württembergische Landeskirche hat hierfür in den letzten Jahren einen Mittelweg gefunden: es gibt Kirchengemeinden, die nach Beschluss ihres Leitungsgremiums und Genehmigung durch den Oberkirchenrat zu Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare berechtigt sind. Wir helfen gerne beim Kontakt zu einer Gemeinde mit diesem Segnungsangebot.

Ich bin geschieden. Kann ich trotzdem in der Kirche heiraten?

Eine Ehe beginnt immer mit der Hoffnung und dem ernsthaften Versprechen, ein ganzes Leben miteinander zu verbringen. Und doch schieben sich manchmal Dinge zwischen die gemeinsame Liebe; Menschen verändern sich; Situationen werden unerträglich… In der evangelischen Kirche ist die kirchlich geschlossene Ehe, anders als in der katholischen Tradition, kein Sakrament. Schon Luther kannte ihre „Weltlichkeit“. Und wenn dann, nach einem langen und meist schmerzlichen Scheidungsprozess nochmals eine neue Partnerschaft entsteht, wird diese nicht von der Möglichkeit eines erneuten Traugottesdienstes ausgeschlossen, sondern ist gerade mit all der Erfahrung des Scheiterns in besonderer Weise schutzbedürftig. Sie werden viel bewusster nochmals ein Trauversprechen geben und wissen, wie sehr all unser Lieben und Handeln auf Gottes Segen angewiesen ist.

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